01.12.2021 - TTDSG - ab heute tritt das neue Cookie-Banner Gesetz in Kraft

Einige Fragen sich vielleicht, warum ein Cookie Gesetz, ist das nicht schon längst Pflicht? Schließlich nerven diese kleinen Cookie-Banner eher, die schnell weggeklickt werden, um sie wieder loszuwerden.

Aber tatsächlich gab es keine einheitliche gesetzliche Regelung über die Verwendung von Cookies. Die Notwendigkeit ergab sich immer mehr durch die Richtlinien der DSGVO und den Umgang mit personenbezogenen Daten. Das TTDSG ist ein Gesetz zum Datenschutz und heißt deshalb auch „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz“ (TTDSG).

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TTDSG Telekommunikations Telemedien Datenschutz
Gesetz

Was ist überhaupt ein Cookie?

Cookies werden von Programmen auf dem Rechner innerhalb einer Sitzung(Session) ablegt. Jeder Cookie hat eine bestimmte Lebensdauer. Kehrt innerhalb der Lebensdauer der Nutzer auf die Webseite zurück, kann anhand des Cookies der Nutzer wiedererkannt werden. Was Vorteile beim Einloggen, für die Artikel im Einkaufskorb oder die Spracheinstellung der Webseite bedeuten kann.

Warum sind Cookies dann ein Problem?

Mit der DSGVO hat jeder ein Anrecht auf die Mitbestimmung bei der Verwendung seiner personenbezogenen Daten. Diese beinhaltet zum Beispiel eine Auskunftspflicht und das Recht auf Löschung.

Einige Cookies werden für Marketingzwecke verwendet. Damit wird das Verhalten des Nutzers gespeichert und ihm zugeschnittene Werbung oder Nachrichten angezeigt. Über die Verwendung solcher Cookies muss der Nutzer vor Benutzung der Webseite informiert werden. 

Brauche ich unbedingt einen Cookie Banner?

Für absolut technisch notwendige Cookies ist keine Einwilligung des Nutzers notwendig. Das sind alles Cookies, die notwendig sind, damit die Webseite genutzt werden kann. Dazu gehört zum Beispiel ein Cookie für die Spracheinstellung oder zum Einloggen. Generell sollte aber auch darüber der Nutzer bestenfalls informiert werden.

Wann brauche ich einen Cookie Hinweis?

Auf jeden Fall, wenn die Daten zu Werbezwecken genutzt werden. Das müssen nicht einmal Sie selbst sein. Nutzerbezogene Daten werden auch von Webdiensten wie zum Beispiel Google oder Facebook erhoben. 

Wie geht das?

Haben Sie zum Beispiel eine Schrift von Google als Link in die Webseite eingebunden, können bereits Cookies gesetzt und Daten erhoben werden. Das Gleiche gilt bei der Nutzung von YouTube, Vimeo, Font-Awesome, Google Map, Social Plugins und viele Webdienste mehr.

Consent Tool nutzen

Dann sollten Sie auf jeden Fall ein Consent Tool als Cookie Hinweis nutzen. Ein Consent Tool ist aber nicht nur ein Hinweis, sondern ein recht umfangreiches Programm. Es unterscheidet zwischen den für die Webseite notwendigen und nicht notwendigen Cookies. Es verhindert das Laden und Setzen von Cookies, die nicht essenziell sind. Erst, wenn der Nutzer mit der Nutzung einverstanden ist, dürfen die nicht essenziellen Cookies gesetzt werden. Damit ist nicht nur die Benutzung von Webseiten gemeint, sondern auch die Anwendungen auf Smartphones oder Nachrichtendiensten.

Worauf sollte geachtet werden?

  • Überprüfen Sie, dass die Cookies bis zur Einwilligung nicht gesetzt werden.
  • Der Banner benötigt jeweils ein Button mit dem Hinweis zum „Annehmen“ und „Ablehnen“ der Cookies. Der Button zum Annehmen darf nicht extra hervorgehoben werden, durch zum Beispiel Farbe oder Schriftgröße. Am besten beide Buttons gleich gut erkennbar gestalten.
  • Der Nutzer muss über die notwendigen und die nicht essenziellen Cookies informiert werden. Außerdem muss er über die Herkunft des Anbieters so wie Art und Weise der Verwendung informiert werden.

Wo finde ich Consent Tools?

Natürlich wird Ihnen eine Suchmaschine einige Möglichkeiten dazu anbieten. Für jedes Shopsystem gibt es passende Anbieter. So gibt es für Shopware ein Cookie-Consent-Tool als Plugin, das installiert werden kann. Für WooCommerce mit WordPress kann zum Beispiel der Anbieter Borlabs genutzt werden. Für den JTL Shop gibt es ein JTL EU Consent Cookie Plugin, das für 169 € erworben werden kann. Benutzer des Shopsystems Oxid sowie Premium-Nutzer von eRecht24 können das Cookie Tool von Usercentrics benutzen. Generell basiert das Tool auf die Einbindung von JavaScript und kann plattformunabhängig genutzt werden, also auch in HTML, PHP oder Angular Anwendungen. Dafür müssen die Dienste manuell ausgewählt werden. Während teilweise andere Tools, die im System eingebunden sind, die verschiedenen Cookie Anwendungen automatisch scannen und erkennen.

Egal was Sie einsetzen, wichtig ist jedenfalls, dass Sie die neue Regelung bis heute umgesetzt haben oder es in neuen Anwendungen gleich mit umsetzen.

Über den Autor: Herr Schmidt hat sich in den letzten Jahren bei der Subke GmbH immer weiter in das Thema Logistik vertieft. Zuvor hat er selbst Onlineshops, Marketing und SEO Strategien umgesetzt. Er kennt die Anforderungen und Herausforderungen, die ein Onlinegeschäft für Händler mitbringen.

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