Widerrufs­recht für digitale Inhalte - neue Rechts­lage ab dem 28.05.2022

Onlinehändler, die kostenpflichtige digitale Inhalte anbieten, müssen ab dem 28.05.22 eine Änderung des Widerrufsrechts beachten.

Was sind digitale Inhalte?

Das sind Inhalte, die in elektronischer Form übermittelt und zur Verfügung gestellt werden. 

Dazu gehören zum Beispiel E-Books, Ratgeber, Rezepte, Gebrauchsanleitungen, Software, Apps, Videos, Musik, Bilder, Grafiken, Hörbücher und Spiele.

Was bisher zu beachten war?

Für kostenpflichtige digitale Inhalte gilt ein Ausschluss des Widerrufsrecht, wenn dieser dem Käufer zur Verfügung gestellt wurde.

Warum?

Der Kunde kann nach Erhalt der digitalen Ware, sofort über den Inhalt verfügen, alles lesen, kopieren und verwenden. 

Ein Widerruf und eine Rückgabe mit Kaufpreiserstattung sind deshalb unsinnig. 

Erforderliche Umsetzung 

Bisher musste der Onlinehändler den Käufer darüber in Kenntnis setzen, dass mit Lieferung der digitalen Inhalte das Widerrufsrecht verloren geht, wenn dieser vor Ablauf der Widerrufsfrist geliefert wird. 

Dafür reicht die Kenntnisnahme des Käufers durch eine Bestätigung, zum Beispiel durch Anklicken eines Kontrollfeldes beim Bestellvorgang.

Was ab dem 28.05.22 zu beachten ist?

Die bisherigen Anforderungen bleiben. Also muss weiterhin der Verkäufer den Käufer darüber informieren, dass er das Widerrufsrecht mit Lieferung vor Ablauf der Widerrufsfrist verliert. Der Käufer muss bestätigen, dass er dieses zur Kenntnis genommen hat.

Mit der gesetzlichen Änderung muss der Verkäufer zusätzlich das Erlöschen des Widerrufsrechts nachvertraglich bestätigen und auf einem dauerhaften Datenträger speichern.

Praktische Umsetzung

Die Bestätigung könnte der Verkäufer mit der Kaufbestätigung an den Käufer senden.

Die Speicherung könnte direkt im Onlineshop erfolgen.

Für diese rechtliche Änderung werden sicherlich die meisten Online-Shopsysteme, wie zum Beispiel Shopify, WooCommerce, Shopware oder Oxid  eine Lösung zur Verfügung stellen.

Jedenfalls sollten Sie als Onlinehändler diese rechtliche Änderung befolgen und mit der technischen Umsetzung rechtzeitig beginnen.

Über den Autor: Herr Schmidt hat sich in den letzten Jahren bei der Subke GmbH immer weiter in das Thema Logistik vertieft. Zuvor hat er selbst Onlineshops, Marketing und SEO Strategien umgesetzt. Er kennt die Anforderungen und Herausforderungen, die ein Onlinegeschäft für Händler mitbringen.

Jetzt mehr verkaufen und den eigenen Handel beliebig skalieren.

Wir übernehmen bei Subke die Aufgaben der gesamten Auftragsabwicklung.

Weitere Beiträge
JTL Fulfillment Anbindung
JTL Fulfillment

In der heutigen schnelllebigen Geschäftswelt ist eine effiziente Logistik entscheidend für den Erfolg für Händler.
Unsere JTL Fulfillment Anbindung bietet eine hervorragende Möglichkeit, Prozesse zu optimieren und Ressourcen effektiv zu nutzen. Für Händler die ihre Abläufe verbessern und die Kundenzufriedenheit steigern möchten, ist die Anbindung ein wichtiger Schritt.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren JTL Shop oder die JTL-Wawi an unser Fulfillment Center anbinden können.

Xentral Fulfillment Anbindung
Xentral Fulfillment

Wenn Sie als Händler die Xentral Software nutzen und nach einer Fulfillment Lösung suchen, um das Geschäft zu optimieren, sind Sie hier genau richtig!
Erfahren Sie wie die Xentral Software und an das Fulfillment von Subke angebunden werden kann. Egal, ob die Lagerverwaltung effizienter oder der Versand der Produkte automatisiert werden soll – mit dieser Kombination wird das alles einfacher.